§ 219a - Infos über Abreibung verboten?

Sendezeit: 05:45 - 05:50, 23.05.2024
Genre: Diverse Bildungssendungen
  • Untertitel für die Sendung verfügbar
Viele Jahre lang sorgte Paragraf 219a für heftige Debatten. Er stellte Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften unter Strafe. Dagegen klagte 2017 die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Internet-Seite über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Sie ging bis nach Karlsruhe. 2022 stellte die Ampelregierung den Antrag, Paragraf 219a aus dem Gesetzbuch zu streichen.

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