An einer unheilbaren Lungenkrankheit leidend zog Helmut Feldmann vor das Bundesverfassungsgericht und forderte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Seine Klage hatte Erfolg: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
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