D (2020)
Im Jahr 1949 verkündeten BRD und DDR die Gleichberechtigung von Frau und Mann, in der Lebenswirklichkeit setzte sie sich allerdings bestenfalls mühsam durch und kam in Ost und West ganz unterschiedlich zur Geltung. In der Dokumentation erzählen drei Generationen Ost und drei Generationen West - jeweils Großmutter, Tochter, Enkelin - von ihren Erfahrungen und erläutern ebenso anschaulich wie eindringlich, in welchen Lebensbereichen sich in den Jahrzehnten seither positive Entwicklungen zeigten, aber auch, wo es immer noch keine Gleichberechtigung gibt.
Dabei war die Ausgangslage nach 1945 so verheißungsvoll: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Um diese fünf schlichten Worte hat die Juristin Elisabeth Selbert nach dem Zweiten Weltkrieg hartnäckig gerungen. Der Parlamentarische Rat hatte sich ursprünglich geweigert, die uneingeschränkte Gleichberechtigung ins Grundgesetz aufzunehmen. Selbert ging an die Öffentlichkeit, säckeweise Protestschreiben fluteten die Väter des Grundgesetzes. So ist es Elisabeth Selbert zu verdanken, dass im Paragraph 3, Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung im Mai 1949 schließlich doch verankert wurde.
Damit war sie aber noch lange nicht umgesetzt. Frauen blieben nicht geschäftsfähig, wollten sie einen Beruf ausüben, musste ihr Gatte zustimmen. Die Rechtslage hinkte dem Grundgesetz noch lange hinterher. Die Hausfrau war das Ideal der Gesellschaft nach dem Krieg, sie hatte schön zu sein, die Kinder geräuschlos großzuziehen und den Haushalt so zu führen, dass der Mann wenig davon mitbekam.
So war es in Westdeutschland, in der DDR galt das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frau galt mit der Abschaffung des Kapitalismus als gesellschaftlich überwunden. Der sozialistische Staat garantierte die Gleichberechtigung der Frauen. In Artikel 7, Absatz1 der DDR-Verfassung stand: "Mann und Frau sind gleichberechtigt." Und gleich im Absatz 2 der entscheidende Satz, der für die zügige Umsetzung sorgte: "Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben." Damit war das Gesetz wesentlich fortschrittlicher als in der BRD. Frauen und Mütter sollten auch aus pragmatischen Gründen berufstätig sein, dem jungen sozialistischen Staat fehlten die Arbeitskräfte. Nur Hausfrau zu sein, war regelrecht peinlich!
Bekamen die Frauen in der DDR wirklich den gleichen Lohn wie die Männer? Haben westdeutsche Männer ihren Frauen tatsächlich verboten, arbeiten zu gehen? Haben die ostdeutschen Männer im Haushalt mit angepackt? Wie sehen die Enkelinnen die Rolle der Hausfrau heute? Welche Rolle spielte die Sexualität bei der Gleichberechtigung in Ost und West? Was waren die Meilensteine auf dem Weg zur Gleichberechtigung? Der Film von Susanne Brahms und Rainer Krause "Als Mutti arbeiten ging" zeigt den steinigen Weg zur Gleichberechtigung, die bis heute zu wünschen übrig lässt.
Dabei war die Ausgangslage nach 1945 so verheißungsvoll: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Um diese fünf schlichten Worte hat die Juristin Elisabeth Selbert nach dem Zweiten Weltkrieg hartnäckig gerungen. Der Parlamentarische Rat hatte sich ursprünglich geweigert, die uneingeschränkte Gleichberechtigung ins Grundgesetz aufzunehmen. Selbert ging an die Öffentlichkeit, säckeweise Protestschreiben fluteten die Väter des Grundgesetzes. So ist es Elisabeth Selbert zu verdanken, dass im Paragraph 3, Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung im Mai 1949 schließlich doch verankert wurde.
Damit war sie aber noch lange nicht umgesetzt. Frauen blieben nicht geschäftsfähig, wollten sie einen Beruf ausüben, musste ihr Gatte zustimmen. Die Rechtslage hinkte dem Grundgesetz noch lange hinterher. Die Hausfrau war das Ideal der Gesellschaft nach dem Krieg, sie hatte schön zu sein, die Kinder geräuschlos großzuziehen und den Haushalt so zu führen, dass der Mann wenig davon mitbekam.
So war es in Westdeutschland, in der DDR galt das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frau galt mit der Abschaffung des Kapitalismus als gesellschaftlich überwunden. Der sozialistische Staat garantierte die Gleichberechtigung der Frauen. In Artikel 7, Absatz1 der DDR-Verfassung stand: "Mann und Frau sind gleichberechtigt." Und gleich im Absatz 2 der entscheidende Satz, der für die zügige Umsetzung sorgte: "Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben." Damit war das Gesetz wesentlich fortschrittlicher als in der BRD. Frauen und Mütter sollten auch aus pragmatischen Gründen berufstätig sein, dem jungen sozialistischen Staat fehlten die Arbeitskräfte. Nur Hausfrau zu sein, war regelrecht peinlich!
Bekamen die Frauen in der DDR wirklich den gleichen Lohn wie die Männer? Haben westdeutsche Männer ihren Frauen tatsächlich verboten, arbeiten zu gehen? Haben die ostdeutschen Männer im Haushalt mit angepackt? Wie sehen die Enkelinnen die Rolle der Hausfrau heute? Welche Rolle spielte die Sexualität bei der Gleichberechtigung in Ost und West? Was waren die Meilensteine auf dem Weg zur Gleichberechtigung? Der Film von Susanne Brahms und Rainer Krause "Als Mutti arbeiten ging" zeigt den steinigen Weg zur Gleichberechtigung, die bis heute zu wünschen übrig lässt.
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