Eine 74-Jährige schlägt ihrem schlafenden Ehemann zehnmal mit einem Hammer auf den Kopf. Er wacht auf, sie lässt von ihm ab, geht in die Küche, nimmt ein Messer und verletzt damit die blinde und geistig behinderte Tochter. Auch von ihr lässt sie ab, entschuldigt sich und ruft dann für ihren blutenden Ehemann die Rettung. Sie zieht ihre Tochter an und lässt sie zu ihrer Arbeitsstelle bringen. Im Herbst 2023 steht die Seniorin vor dem Frankfurter Landgericht. Aber sie ist keine Angeklagte. Die Frau ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft psychisch so krank, dass sie schuldunfähig ist - allerdings gefährlich.
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