Wenn Grundgesetz und europäisches Recht kollidieren, können sich das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof der EU mit Sitz in Luxemburg in die Quere kommen. So geschehen im Mai 2020, als das Bundesverfassungsgericht den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank beanstandete. Damit stellten sich die Karlsruher Richter:innen erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dem sie eine unzureichende Kontrolle der EZB vorwarfen. Die EU-Kommission reagierte scharf und leitete im Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.
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